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FAQ


Allgemeine Fragen

1. Ich möchte meine DOSB-Linzenz verlängern. Wo kann ich das machen?

Fortbildungslehrgänge zur Verlängerung Ihrer Lizenz bietet die Sportorganisation an, bei der Sie auch die Ausbildung absolviert haben. Wurde die Lizenz von einem Landesfachverband ausgestellt (z. B. hessischer Judo-Verband), können Sie selbstverständlich bei Umzug in ein anderes Bundesland die Fortbildungsveranstaltung Ihres dortigen Landesfachverbands (z. B. niedersächsischer Judoverband) wahrnehmen.

2. Was bringt mir eine DOSB-Lizenz?

Eine fundierte, qualifizierte Ausbildung nach den Rahmenrichtlinien des DOSB durch ausgebildete Lehrkräfte. Das wiederum bedeutet, dass Sie die nötige Sicherheit beim Anleiten eines sportlichen Vereinsangebotes besitzen und dadurch auch ein ganzes Stück Anerkennung und Bestätigung erfahren. Das vierstufige Lizenzsystem bietet weiterhin die Möglichkeit, weitere Lizenzstufen zu erreichen und sich damit weiter zu qualifizieren, bis hin zum höchsten Ausbildungsabschluss Diplom- Trainer*in. Die DOSB-Mitgliedsverbände sind gemeinnützige Organisationen. Daher sind die Kosten für die Ausbildungen niedrig – insbesondere im Vergleich zu kommerziellen Bildungsanbietern im Sport. DOSB-Lizenzen genießen hohe Anerkennung im Sport. Auch im Bereich der öffentlichen Förderungen überzeugt die Qualität der DOSB-Ausbildungsgänge. So können Vereine Fördergelder (z. B. aus öffentlichen Mitteln) für Engagierte mit DOSB-Lizenz erhalten.

3. Ich habe eine Trainer*in-Lizenz im Ausland erworben. Kann ich mir diese Lizenz in Deutschland anerkennen lassen?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Fachverband, bei dem Sie eine Anerkennung beantragen möchten. Dieser prüft, ob eine Anerkennung möglich ist. Das gilt auch für die Anerkennung von anderen Ausbildungsabschlüssen (z. B. Sportstudium etc.).

4. Was sind die Voraussetzungen, dass ich eine Lizenz als Übungsleiter*in, Vereinsmanager*in oder Jugendleiter*in machen kann? Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Eine Ausbildung auf der 1. Lizenzstufe (C) umfasst 120 Lerneinheiten. Sie ist der Einstieg in das Lizenzsystem. Das Mindestalter für die Ausbildung ist 16 Jahre, wobei manche Ausbildungsträger ein höheres Einstiegsalter ansetzen. Eine weitere Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem Sportverein. Manche Sportverbände haben noch weitere Zulassungsvoraussetzungen. Bitte erfragen Sie die jeweiligen Bedingungen bei dem Sportverband, bei dem Sie die Ausbildung machen möchten. Die Sportverbände sind gemeinnützige Organisationen und verfolgen innerhalb ihrer Ausbildungssysteme keine kommerziellen Interessen. Die Lehrgänge zeichnen sich daher durch sozial verträgliche Teilnahmegebühren aus. Jedoch unterscheiden sich die Kosten je nach Ausbildungsträger oder Sportart und sind in den jeweiligen Bildungsprogrammen ausgeschrieben.

5. Gibt es eine Altersgrenze für die Ausbildung?

Das Mindestalter für die 1. Lizenzstufe (C) beträgt 16 Jahre. Nach oben gibt es keine Altersgrenze.

6. Wie lange ist eine Lizenz gültig?

Lizenzen der 1. und 2. Lizenzstufe (C, B) sind in der Regel vier Jahre gültig und müssen nach dieser Zeit in einem Fortbildungslehrgang verlängert werden. Diese Fortbildung wird meist innerhalb eines Wochenendlehrgangs durchgeführt.

7. Warum wird meine Lizenz nicht mehr um vier Jahre verlängert?

Neue Berechnung des Lizenzgültigkeitsdatum
Die Einführung des bundesweiten Lizenzmanagementsystem (LiMS) des Deutsche Olympischen Sportbundes hatte leider zur Folge, dass wir mit der Einführung des Systems (Herbst 2019) die Lizenzgültigkeiten neu berechnen mussten. Der Grund dafür ist, dass in den Rahmenrichtlinien für Qualifizierung, deren Einhaltung für die Sportorganisationen Voraussetzung ist DOSB-Lizenzen ausstellen und verlängern zu können, die Gültigkeit nicht über vier bzw. zwei Jahre (für den Ausbildungsgang Sport in der Rehabilitation, Profil „Sport in Herzgruppen“ und „Innere Medizin“) hinausgehen darf. Fortan wird eine gültige Lizenz um vier Jahre minus einen Tag, ausgehend vom letzten Tag der Fortbildung, verlängert. Für bereits abgelaufene Lizenzen bestehen andere Regelungen.

8. Berechnung Lizenzgültigkeitsdatum abgelaufener Lizenzen

Sofern sich ihre Lizenz im ersten Ablaufjahr befindet, wird sie nach dem Erwerb von 15 Lizenzpunkten rückwirkend um vier Jahre minus einen Tag, ausgehend von ihrer letzten Gültigkeit, verlängert. Befindet sich ihre Lizenz bereits im zweiten bis fünften Ablaufjahr, so wird sie nach dem Erwerb der benötigten Fortbildungspunkten, vom letzten Tag der letzten Fortbildung, um vier Jahre minus einen Tag verlängert.
Speziellere Fragen

1. Ich gebe seit einem halben Jahr einen Kurs „Spiel und Spaß für 6- bis 10-Jährige“ in einem Sportverein. Nun möchte ich eine Übungsleiter*in-Lizenz machen. An wen muss ich mich wenden?

Der Einstieg in die Ausbildung zum*zur Übungsleiter*in erfolgt auf der 1. Lizenzstufe (C). Wenden Sie sich an den Landessportbund NRW oder an Ihren Stadt- oder Kreissportbund.

2. Ich möchte gerne Kurse im Gesundheitssport in meinem Verein geben. Welche Möglichkeiten gibt es, mich in diesem Bereich zu qualifizieren?

Die Sportorganisationen haben zwei spezielle Ausbildungsgänge für den Gesundheitssport in ihrem Programm. Für den Präventionssport die Ausbildung zum*zur Übungsleiter*in-B „Sport in der Prävention“ und für den Reha-Sport „Sport in der Rehabilitation“. In beiden Ausbildungsgängen gibt es bestimmte Profile, in denen man sich spezialisieren kann. Zulassungsvoraussetzung für diese Ausbildungsgänge ist eine gültige DOSB-Lizenz auf der 1. Lizenzstufe (C).

3. Ich bin in den Vereinsvorstand gewählt worden. Wo kann ich mir das notwendige Wissen für dieses Amt aneignen?

Der Landessportbund NRW bietet eine zweistufige Ausbildung Vereinsmanager*in an. Das ist eine optimale Vorbereitung und Unterstützung für jedes Vorstandsamt. Die meisten Landessportbünde bieten diesen Ausbildungsgang an. Außerdem können Sie eine Ausbildung zum*zur Vereinsmanager*in bei folgenden Fachverbänden (bzw. deren Landes- oder Regionalorganisationen) durchführen.

4. Kann ich meine ÜL-C Lizenz mit einer ÜL-B Fortbildung mitverlängern?

Durch den Besuch einer ÜL-B Fortbildung lässt sich immer auch eine ÜL-C Lizenz verlängern. Quelle: DOSB Rahmenrichtlinien, 2.3 Fort- und Weiterbildung, S.91 Der Erwerb einer höheren Lizenzstufe verlängert automatisch die niedrigere Lizenzstufe.

5. Wie viele Lizenzpunkte benötige ich zur Lizenzverlängerung?

Sofern Sie eine noch gültige Lizenz besitzen, benötigen Sie 15 Lizenzpunkte zur Lizenzverlängerung.

6. Ich möchte gerne eine Übungsleiter*innen-C Ausbildung absolvieren, weiß aber bereits vor meiner Anmeldung, dass ich an mindestens einem Wochenende nicht teilnehmen kann. Besteht die Möglichkeit das verpasste Wochenende nachzuholen?

Fehlzeiten in Qualifizierungsmaßnahmen sind grundsätzlich nicht zulässig.

In Ausbildungen entscheidet die Lehrgangsleitung über die Akzeptanz möglicher Fehlzeiten bis max. 10 % der Ausbildungsdauer innerhalb der Qualifizierungsmaßnahme. Ein Nachholen verpasster Qualifizierungselemente ist in Abstimmung mit dem Veranstalter verpflichtend und muss in einem angemessenen Zeitraum erfolgen. Die Aufgabenstellungen und Überprüfungen erfolgen durch die Lehrgangsleitungen. Hier können auch Selbstlern-Elemente (Interneteinheiten, E-Learning, Blended Learning) zum Tragen kommen. Bei größeren Fehlzeiten entscheidet der Veranstalter in Abstimmung mit dem Träger über die Möglichkeit einer Teilanerkennung bei einer folgenden Ausbildung.

Empfehlung: Sie sollten eine andere Qualifizierung buchen.

7. Meine Übungsleiterlizenz ist abgelaufen. Was kann ich tun?

Ist ihre Lizenz abgelaufen, so sieht der DOSB für fast alle Lizenzen folgendes vor: Im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Nach erfolgreichem Besuch einer Fortbildung mit mindestens 15 Lizenzpunkten erfolgt eine Verlängerung um weitere drei Jahre.

  • Im zweiten und dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Nach erfolgreichem Besuch von Fortbildungen mit einem Gesamtumfang von mindestens 30 Lizenzpunkten erfolgt eine Verlängerung um weitere vier Jahre.
  • Im vierten und fünften Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Nach erfolgreichem Besuch von Fortbildungen mit einem Gesamtumfang von mindestens 45 Lizenzpunkten erfolgt eine Verlängerung um weitere vier Jahre.
  • Bei einer Überschreitung um mehr als fünf Jahren: Neuerwerb durch Wiederholung der gesamten Ausbildung.

Für die Rehasportlizenzen „Sport in Herzgruppen“ und „Innere Medizin“ gelten nachfolgende Regelungen:

  • Im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Nach erfolgreichem Besuch einer Fortbildung mit mindestens 15 Lerneinheiten erfolgt eine Verlängerung um zwei Jahre.
  • Im zweiten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Nach erfolgreichem Besuch einer Fortbildung mit 30 Lerneinheiten erfolgt eine Verlängerung um drei Jahre.
  • Bei einer Überschreitung um mehr als zwei Jahren: Neuerwerb durch Wiederholung der gesamten Ausbildung.

Diese Regelung ist nur dann als verbindlich anzusehen, wenn die Lizenz tatsächlich über den Landessportbund NRW e.V. erworben worden ist. Sollten Sie Ihre Lizenz bei einem anderen Träger (z. B. Fachverband) erworben haben, klären Sie die Modalitäten bei einer verspäteten Verlängerung bitte direkt mit Diesem.

8. Kann ich meine ÜL-C Lizenz mit einer Erste-Hilfe Ausbildung verlängern?

Leider kann eine ÜL-C Lizenz nicht mit einer Erste-Hilfe-Ausbildung verlängert werden. Denn nur die spezifischen Fortbildungen „Erste Hilfe bei Sportverletzungen“ welche über die Stadt- und Kreissportbünde oder unsere Kooperationspartner (DLRG Nordrhein bzw. Westfalen, Deutsches Rotes Kreuz Nordrhein bzw. Westfalen-Lippe, Arbeiter-Samariter-Bund NRW, Johanniter-Unfall-Hilfe NRW, und Malteser Hilfsdienst NRW) angeboten werden und einem Umfang von 9 Lerneinheiten (LE) ausweisen, erkennt der LSB NRW als Lizenzverlängerung an. Da Sie insgesamt 15 Lerneinheiten zur Lizenzverlängerung benötigen, müssten Sie zusätzlich eine Fortbildung mit 8 LE (Tagesveranstaltung) besuchen.

9. Kann ich meine Lizenz auch durch den Besuch zweier Tagesveranstaltungen mit jeweils acht Lerneinheiten verlängern?

Ja, das ist möglich.

10. Ich möchte zwei Tagesveranstaltungen mit jeweils acht Lerneinheiten zur Lizenzverlängerung besuchen. Müssen beide Fortbildungen beim selben Anbieter absolviert werden?

Dies ist nicht notwendig. Sie können ihre Fortbildungen über jeden Stadt- oder Kreissportbund in Nordrhein-Westfalen buchen.

11. Muss ich beide Tagesveranstaltungen, mit jeweils acht Lerneinheiten, innerhalb eines Jahres absolvieren?

Das Sie beide Tagesveranstaltungen innerhalb eines Jahres absolvieren ist nicht notwendig. Nach dem Besuch der ersten Tagesveranstaltung werden Ihnen die dadurch erworbenen Punkte für 48 Monate gutgeschrieben. Innerhalb dieser Frist besitzen Sie die Möglichkeit die noch fehlenden Lerneinheiten zu erwerben.

12. Ich möchte eine Übungsleiter*in C Lizenz erwerben. Besteht die Möglichkeit vor dem Basismodul bereits das Aufbaumodul zu besuchen?

Die Möglichkeit besteht leider nicht. Um die Ausbildung zur ÜL-C Lizenz erfolgreich abzuschließen, muss als Erstes das Basismodul zur ÜL-C Lizenz und anschließend ein entsprechendes Aufbaumodul absolviert werden.

13. Ich bin 15 Jahre alt und möchte am ÜL-C Basismodul teilnehmen. Ich werde während der ÜL-C Ausbildung 16 Jahre alt. Kann ich dennoch am ÜL-C Basismodul teilnehmen?

Eine Teilnahme am ÜL-C Basismodul ist erst mit der Vollendung des 16. Lebensjahres möglich.

14. Was ist eine Vereinsempfehlung und wo finde ich sie?

Die Vereinsempfehlung ist ein Dokument, mit dem der Sportverein deine Teilnahme an einer entsprechenden Aus- oder Fortbildung befürwortet. Dieser Sportverein muss beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen gemeldet sein und eine 7-stellige Vereinskennziffer besitzen. Die Vereinsempfehlung findet in der Einzelansicht des jeweiligen Angebots.

Präventionsfragen

1. Kann ich meine Präventionslizenz mit einer Rehabilitationsfortbildung verlängern?

Dies ist leider nicht möglich. Zur Verlängerung von Präventionslizenzen sind ausgewiesene Präventionsfortbildungen zu besuchen.
Rehabilitationsfragen

1. Kann ich meine Rehabilitationslizenz mit einer Präventionsfortbildung verlängern?

Dies ist leider nicht möglich. Zur Verlängerung von Rehabilitationslizenzen sind ausgewiesene Rehabilitationsfortbildungen zu besuchen.

2. Kann ich direkt in die Ausbildung auf der zweiten Lizenzstufe (Übungsleiter B) einsteigen?

Regel-Teilnahmevoraussetzungen: Gültige Übungsleiter*innen-C – Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbundes

Weitere formale Teilnahmevoraussetzungen: Gültige Übungsleiter*innen C – Lizenz / Trainer*innen C – Lizenz (Breitensport des Deutschen Olympischen Sportbundes)

1. Lizenzstufe ÜL*in-C
Die Ziele und Inhalte der ÜL*in-C Ausbildung werden vorausgesetzt. Auf diese wird in der Ausbildung „Reha-Sport“ nicht mehr eingegangen. 


Erforderliche inhaltliche Qualifikation:

Praktische Erfahrungen als ÜL*in mit der Zielgruppe Erwachsene
In dieser Ausbildung der 2. Lizenzstufe wird vorausgesetzt, dass die Teilnehmenden über Erfahrungen in der Tätigkeit als ÜL*in verfügen und diese in Reflexions- und Diskussionsprozessen einbringen können. Empfohlen wird eine mindestens einjährige Tätigkeit als Übungsleiter*in der Zielgruppe Erwachsene.

Sonderregelungen:
Auf Antrag beim LSB NRW können auch Ausbildungen anderer Träger anerkannt werden, wenn sie nach Umfang und Inhalt der Ausbildung für Übungsleiter*innen - C oder Fachübungsleiter*innen - C „Breitensport“ entsprechen. Der Antrag einzureichen beim Landessportbund NRW

3. Kann ich mit einer Rehasportfortbildung über 15 Lerneinheiten alle von mir erworbenen Rehasportlizenzen verlängern?

Ab 2019 bieten die Bünde profilübergreifende Rehasportfortbildungen an, mit denen die folgenden Lizenzen verlängert werden können: Orthopädie, Sport in der Krebsnachsorge, Innere Medizin, Sport in Herzgruppen, Sport bei Diabetes, Neurologie.