
FAQ
1. Ich möchte meine DOSB-Linzenz verlängern. Wo kann ich das machen?
2. Was bringt mir eine DOSB-Lizenz?
3. Ich habe eine Trainer*in-Lizenz im Ausland erworben. Kann ich mir diese Lizenz in Deutschland anerkennen lassen?
4. Was sind die Voraussetzungen, dass ich eine Lizenz als Übungsleiter*in, Vereinsmanager*in oder Jugendleiter*in machen kann? Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
5. Gibt es eine Altersgrenze für die Ausbildung?
6. Wie lange ist eine Lizenz gültig?
7. Warum wird meine Lizenz nicht mehr um vier Jahre verlängert?
Die Einführung des bundesweiten Lizenzmanagementsystem (LiMS) des Deutsche Olympischen Sportbundes hatte leider zur Folge, dass wir mit der Einführung des Systems (Herbst 2019) die Lizenzgültigkeiten neu berechnen mussten. Der Grund dafür ist, dass in den Rahmenrichtlinien für Qualifizierung, deren Einhaltung für die Sportorganisationen Voraussetzung ist DOSB-Lizenzen ausstellen und verlängern zu können, die Gültigkeit nicht über vier bzw. zwei Jahre (für den Ausbildungsgang Sport in der Rehabilitation, Profil „Sport in Herzgruppen“ und „Innere Medizin“) hinausgehen darf. Fortan wird eine gültige Lizenz um vier Jahre minus einen Tag, ausgehend vom letzten Tag der Fortbildung, verlängert. Für bereits abgelaufene Lizenzen bestehen andere Regelungen.
8. Berechnung Lizenzgültigkeitsdatum abgelaufener Lizenzen
1. Ich gebe seit einem halben Jahr einen Kurs „Spiel und Spaß für 6- bis 10-Jährige“ in einem Sportverein. Nun möchte ich eine Übungsleiter*in-Lizenz machen. An wen muss ich mich wenden?
2. Ich möchte gerne Kurse im Gesundheitssport in meinem Verein geben. Welche Möglichkeiten gibt es, mich in diesem Bereich zu qualifizieren?
3. Ich bin in den Vereinsvorstand gewählt worden. Wo kann ich mir das notwendige Wissen für dieses Amt aneignen?
4. Kann ich meine ÜL-C Lizenz mit einer ÜL-B Fortbildung mitverlängern?
5. Wie viele Lizenzpunkte benötige ich zur Lizenzverlängerung?
6. Ich möchte gerne eine Übungsleiter*innen-C Ausbildung absolvieren, weiß aber bereits vor meiner Anmeldung, dass ich an mindestens einem Wochenende nicht teilnehmen kann. Besteht die Möglichkeit das verpasste Wochenende nachzuholen?
Fehlzeiten in Qualifizierungsmaßnahmen sind grundsätzlich nicht zulässig.
In Ausbildungen entscheidet die Lehrgangsleitung über die Akzeptanz möglicher Fehlzeiten bis max. 10 % der Ausbildungsdauer innerhalb der Qualifizierungsmaßnahme. Ein Nachholen verpasster Qualifizierungselemente ist in Abstimmung mit dem Veranstalter verpflichtend und muss in einem angemessenen Zeitraum erfolgen. Die Aufgabenstellungen und Überprüfungen erfolgen durch die Lehrgangsleitungen. Hier können auch Selbstlern-Elemente (Interneteinheiten, E-Learning, Blended Learning) zum Tragen kommen. Bei größeren Fehlzeiten entscheidet der Veranstalter in Abstimmung mit dem Träger über die Möglichkeit einer Teilanerkennung bei einer folgenden Ausbildung.
Empfehlung: Sie sollten eine andere Qualifizierung buchen.
7. Meine Übungsleiterlizenz ist abgelaufen. Was kann ich tun?
Ist ihre Lizenz abgelaufen, so sieht der DOSB für fast alle Lizenzen folgendes vor: Im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Nach erfolgreichem Besuch einer Fortbildung mit mindestens 15 Lizenzpunkten erfolgt eine Verlängerung um weitere drei Jahre.
- Im zweiten und dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Nach erfolgreichem Besuch von Fortbildungen mit einem Gesamtumfang von mindestens 30 Lizenzpunkten erfolgt eine Verlängerung um weitere vier Jahre.
- Im vierten und fünften Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Nach erfolgreichem Besuch von Fortbildungen mit einem Gesamtumfang von mindestens 45 Lizenzpunkten erfolgt eine Verlängerung um weitere vier Jahre.
- Bei einer Überschreitung um mehr als fünf Jahren: Neuerwerb durch Wiederholung der gesamten Ausbildung.
Für die Rehasportlizenzen „Sport in Herzgruppen“ und „Innere Medizin“ gelten nachfolgende Regelungen:
- Im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Nach erfolgreichem Besuch einer Fortbildung mit mindestens 15 Lerneinheiten erfolgt eine Verlängerung um zwei Jahre.
- Im zweiten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Nach erfolgreichem Besuch einer Fortbildung mit 30 Lerneinheiten erfolgt eine Verlängerung um drei Jahre.
- Bei einer Überschreitung um mehr als zwei Jahren: Neuerwerb durch Wiederholung der gesamten Ausbildung.
Diese Regelung ist nur dann als verbindlich anzusehen, wenn die Lizenz tatsächlich über den Landessportbund NRW e.V. erworben worden ist. Sollten Sie Ihre Lizenz bei einem anderen Träger (z. B. Fachverband) erworben haben, klären Sie die Modalitäten bei einer verspäteten Verlängerung bitte direkt mit Diesem.
8. Kann ich meine ÜL-C Lizenz mit einer Erste-Hilfe Ausbildung verlängern?
9. Kann ich meine Lizenz auch durch den Besuch zweier Tagesveranstaltungen mit jeweils acht Lerneinheiten verlängern?
10. Ich möchte zwei Tagesveranstaltungen mit jeweils acht Lerneinheiten zur Lizenzverlängerung besuchen. Müssen beide Fortbildungen beim selben Anbieter absolviert werden?
11. Muss ich beide Tagesveranstaltungen, mit jeweils acht Lerneinheiten, innerhalb eines Jahres absolvieren?
Das Sie beide Tagesveranstaltungen innerhalb eines Jahres absolvieren ist nicht notwendig. Nach dem Besuch der ersten Tagesveranstaltung werden Ihnen die dadurch erworbenen Punkte für 48 Monate gutgeschrieben. Innerhalb dieser Frist besitzen Sie die Möglichkeit die noch fehlenden Lerneinheiten zu erwerben.
12. Ich möchte eine Übungsleiter*in C Lizenz erwerben. Besteht die Möglichkeit vor dem Basismodul bereits das Aufbaumodul zu besuchen?
13. Ich bin 15 Jahre alt und möchte am ÜL-C Basismodul teilnehmen. Ich werde während der ÜL-C Ausbildung 16 Jahre alt. Kann ich dennoch am ÜL-C Basismodul teilnehmen?
14. Was ist eine Vereinsempfehlung und wo finde ich sie?
Die Vereinsempfehlung ist ein Dokument, mit dem der Sportverein deine Teilnahme an einer entsprechenden Aus- oder Fortbildung befürwortet. Dieser Sportverein muss beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen gemeldet sein und eine 7-stellige Vereinskennziffer besitzen. Die Vereinsempfehlung findet in der Einzelansicht des jeweiligen Angebots.
1. Kann ich meine Präventionslizenz mit einer Rehabilitationsfortbildung verlängern?
1. Kann ich meine Rehabilitationslizenz mit einer Präventionsfortbildung verlängern?
2. Kann ich direkt in die Ausbildung auf der zweiten Lizenzstufe (Übungsleiter B) einsteigen?
Regel-Teilnahmevoraussetzungen: Gültige Übungsleiter*innen-C – Lizenz des
Deutschen Olympischen Sportbundes
Weitere formale Teilnahmevoraussetzungen: Gültige Übungsleiter*innen C – Lizenz / Trainer*innen C – Lizenz (Breitensport des Deutschen Olympischen Sportbundes)
1. Lizenzstufe ÜL*in-C
Die Ziele und Inhalte der ÜL*in-C Ausbildung werden
vorausgesetzt. Auf diese wird in der Ausbildung „Reha-Sport“ nicht mehr eingegangen.
Erforderliche inhaltliche Qualifikation:
Praktische Erfahrungen als ÜL*in mit der Zielgruppe Erwachsene
In dieser
Ausbildung der 2. Lizenzstufe wird vorausgesetzt, dass die Teilnehmenden über Erfahrungen in der
Tätigkeit als ÜL*in verfügen und diese in Reflexions- und Diskussionsprozessen einbringen
können. Empfohlen wird eine mindestens einjährige Tätigkeit als Übungsleiter*in der Zielgruppe
Erwachsene.
Sonderregelungen:
Auf Antrag beim LSB NRW können auch Ausbildungen anderer
Träger anerkannt werden, wenn sie nach Umfang und Inhalt der Ausbildung für Übungsleiter*innen -
C oder Fachübungsleiter*innen - C „Breitensport“ entsprechen. Der Antrag einzureichen beim
Landessportbund NRW